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Maßnahmen gemäß BGV
     

Arbeitsschutz

Nach dem Arbeitssicherheits-/Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber für die Sicherheit im Betrieb und für seine Mitarbeiter Sorge zu tragen.

Der überbetriebliche Dienst ASD Arbeitsschutzmanagement übernimmt die

  • sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem (ASIG); Arbeitssicherheitsgesetz
  • Unterstützung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach EU-Baustellenrichtlinie
    - Unfallrecherchen, Unfallanalysen und Unfallauswertungen
    - Lärm- und Beleuchtungsmesssungen
    - Gefahrstoffkataster
    - Betriebsanweisungen
    - Gefahrstoffmessungen
    - Beratung und Begutachtung bei Fragen der Anlagensicherheit


©2014 ASD Arbeitschutzmanagement