Nach
dem Arbeitssicherheits-/Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber für
die Sicherheit im Betrieb und für seine Mitarbeiter Sorge zu tragen.
Der überbetriebliche
Dienst ASD Arbeitsschutzmanagement übernimmt die
sicherheitstechnische
Beratung und Betreuung nach dem (ASIG); Arbeitssicherheitsgesetz
Unterstützung
bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
Gefährdungsbeurteilung
Sicherheits-
und Gesundheitsschutzkoordination nach EU-Baustellenrichtlinie
- Unfallrecherchen, Unfallanalysen und Unfallauswertungen
- Lärm- und Beleuchtungsmesssungen
- Gefahrstoffkataster
- Betriebsanweisungen
- Gefahrstoffmessungen
- Beratung und Begutachtung bei Fragen der Anlagensicherheit