Gesundheitsschutz

 
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Arbeits- und Betriebsmedizin
Gesundheitsschutz

Gesundheitsschutz im Betrieb ist eine wichtige Aufgabe des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern.

§ 3 des ASIG schreibt den Unternehmern vor, wann Sie einen Betriebsarzt stellen müssen. Daneben sollten Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen zu einer Selbstverständlichkeit werden. Zu Fragen der Ergonomie, Hygiene und Ersten Hilfe sollten Sie auf jeden Fall den Betriebsarzt hinzuziehen. Die bewegliche, medizinisch-apparative Ausstattung unseres Fachpersonals gewährleistet das Arbeiten und Untersuchen in Ihren Räumen. Das spart Zeit und Kosten.
Betriebsärzte/Arbeitsmediziner übernehmen

• betriebsärztliche Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)

• Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen

• arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen

• Vorbeugemaßnahmen z. B. Impfungen

• Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb

• Ergonomieberatungen

• arbeitsmedizinische Gutachten

• Nachuntersuchungen



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