Arbeits- und Betriebsmedizin
Gesundheitsschutz
Gesundheitsschutz
im Betrieb ist eine wichtige Aufgabe des Arbeitgebers gegenüber seinen
Mitarbeitern.
§ 3
des ASIG schreibt den Unternehmern vor, wann Sie einen Betriebsarzt stellen
müssen. Daneben sollten Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen
zu einer Selbstverständlichkeit werden. Zu Fragen der Ergonomie,
Hygiene und Ersten Hilfe sollten Sie auf jeden Fall den Betriebsarzt hinzuziehen.
Die bewegliche, medizinisch-apparative Ausstattung unseres Fachpersonals
gewährleistet das Arbeiten und Untersuchen in Ihren Räumen.
Das spart Zeit und Kosten.
Betriebsärzte/Arbeitsmediziner übernehmen
• betriebsärztliche
Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)
• Eignungs-
und Einstellungsuntersuchungen
• arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
• Vorbeugemaßnahmen
z. B. Impfungen
• Organisation
der Ersten Hilfe im Betrieb
• Ergonomieberatungen
• arbeitsmedizinische
Gutachten
• Nachuntersuchungen
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