Die
Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist eine Gemeinschaftsaufgabe
aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. Der Unternehmer
trägt jedoch die Verantwortung für die Erfüllung
dieser Aufgabe in seinem Betrieb. Da es sich hierbei um vielfältige
und umfangreiche Aufgaben handelt, kann es die Koordinierung und
Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich machen, zur Unterstützung
des Unternehmers innerhalb der Arbeitssicherheitsorganisation
des Betriebes einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, dem
diese Aufgaben übertragen werden.
Im Allgemeinen sollten die Belange des betrieblichen Brandschutzes
im Aufgabenbereich der Sicherheitsfachkraft angesiedelt sein.
Erstellen von Ablauf- und Organisationsplänen / Feuerwehrplänen
gemäß DIN 14095/96
Erstellung von Flucht- und Rettungswegpläne
Planung und Bewertung baulicher Anlagen
Schulung
der Belegschaft
Ausbildung zum Brandschutzhelfer/Evakuierungshelfer
ASD Arbeitsschutzmanagement
fertigt
PC-erstellte
Brandschutz- und Feuerwehrpläne nach DIN EN 14095/96 im
A4 u./o. A3 Format in Farbe, mit den aktuellen Symbolen nach
der BGV-A9, im Rahmen oder in schmutzabweisender und wasserfester
Folie eingeschweißt,
die
betriebliche Brandschutzordnung Teil A, B, und C in Farbe für
den betrieblichen Aushang,
den
nach §55 der Arbeitsstättenverordnung erforderliche
Flucht- und Rettungswegplan.